Um unvermeidliche Sortierungsfehler zu erfassen, gelten diese Anforderungen jeweils nur für 95 Prozent der Partie; d.h. es dürfen bei vereinbarter A-Sortierung maximal 5 Prozent der Stückzahl B-Sortierung sein; bei vereinbarter B-Sortierung dürfen 5 Prozent der Stückzahl geringfügig von den Anforderungen abweichen, sie müssen jedoch in vollem Umfang der Funktion der B-Sortierung gerecht werden. Profilholz, das den Anforderungen der B-Sortierung nicht gerecht wird, wird als Ausschuß bezeichnet.
 

 

Nr. Merkmale

A-Sortierung

B-Sortierung

1 Äste

unzulässig:
ausgefallene Äste über 10 mm Durchmesser
zulässig:
gesunde, festverwachsene Äste; kleine schwarze und schwarzumrandete Äste (bis 25 mm Durchmesser), mindestens einseitig zur Hälfte verwachsen, vereinzelt kleine ausgefallene Kantenäste und kleine Beschädigungen an Kantenausbrüchen, soweit die Deckung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

unzulässig:
ausgefallene und stärker angeschlagene Äste über 25 mm Durchmesser

2 Risse

unzulässig:
durchgehende Risse
zulässig:
Endrisse mit einer Länge bis
zum Maß der einfachen Brettbreite
sowie Haarrisse

zulässig
 

3 Kernröhre

unzulässig:
größere Kernröhre
(über 10 mm breit)
zulässig:
bei 20% der Stückzahl leichte Kernröhre von maximal halber Brettlänge

zulässig

4 Druckholz
(Buchs, Rothärte)

zulässig:
Buchsigkeit in geringem Umfang

zulässig:
soweit das Verlegen möglich ist

5 Drehwuchs

zulässig:
soweit die Verlegung möglich ist.

zulässig:
soweit das Verlegen möglich ist

6 verkiente Stellen
   bei Kiefer

zulässig:
leicht verkiente Stellen bei max. 10% der Stückzahl

zulässig

7 Harzgallen

zulässig:
vereinzelte Harzgallen mit einer Fläche bis zu 2,5 cm² (max. 3 Harzgallen auf 1,5 m Brettlänge)

zulässig:
 

8 Rindeneinschluss

unzulässig:
größerer Rindeneinschluß, der länger als die halbe Brettbreite ist.

zulässig
 

9 Insektenfraßstellen

unzulässig

zulässig:
vereinzelt, bis 5% der Stückzahl

10 Verfärbungen

zulässig:
geringe Verfärbungen (bis 10% der Oberfläche) bei 10% der Stückzahl, zulässig auf der Rückseite.

 

zulässig:
Verfärbungen und feste farbige Streifen
unzulässig:
überwiegend verblaute Partien

11 Fäule

unzulässig

unzulässig

12 Bearbeitung

maßhaltig und gut gehobelt
zulässig:
vereinzelte ausgeflickte Stellen und kleinere Hobelfehler (z.B. leichte Aufrauhungen neben Ästen) Baumkante an der unteren Nutwange eines Profilbrettes auf einer Gesamtlänge von nicht mehr als 500 mm. Die Feder darf durch die Baumkante nicht geschwächt werden.

zulässig:
Hobelfehler, soweit das Verlegen möglich ist; ausgeflickte Stellen; Baumkante, soweit die Verlegung und Stabilität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Nicht zulässig:
Nicht maßhaltig passend gehobelte Ware