Nr. Merkmale | A-Sortierung | B-Sortierung |
1 Äste | unzulässig: ausgefallene Äste über 10 mm Durchmesser zulässig: gesunde, festverwachsene Äste; kleine schwarze und schwarzumrandete Äste (bis 25 mm Durchmesser), mindestens einseitig zur Hälfte verwachsen, vereinzelt kleine ausgefallene Kantenäste und kleine Beschädigungen an Kantenausbrüchen, soweit die Deckung dadurch nicht beeinträchtigt wird. | unzulässig: ausgefallene und stärker angeschlagene Äste über 25 mm Durchmesser |
2 Risse | unzulässig: durchgehende Risse zulässig: Endrisse mit einer Länge bis zum Maß der einfachen Brettbreite sowie Haarrisse | zulässig |
3 Kernröhre | unzulässig: größere Kernröhre (über 10 mm breit) zulässig: bei 20% der Stückzahl leichte Kernröhre von maximal halber Brettlänge | zulässig |
4 Druckholz (Buchs, Rothärte) | zulässig: Buchsigkeit in geringem Umfang | zulässig: soweit das Verlegen möglich ist |
5 Drehwuchs | zulässig: soweit die Verlegung möglich ist. | zulässig: soweit das Verlegen möglich ist |
6 verkiente Stellen bei Kiefer | zulässig: leicht verkiente Stellen bei max. 10% der Stückzahl | zulässig |
7 Harzgallen | zulässig: vereinzelte Harzgallen mit einer Fläche bis zu 2,5 cm² (max. 3 Harzgallen auf 1,5 m Brettlänge) | zulässig: |
8 Rindeneinschluss | unzulässig: größerer Rindeneinschluß, der länger als die halbe Brettbreite ist. | zulässig |
9 Insektenfraßstellen | unzulässig | zulässig: vereinzelt, bis 5% der Stückzahl |
10 Verfärbungen | zulässig: geringe Verfärbungen (bis 10% der Oberfläche) bei 10% der Stückzahl, zulässig auf der Rückseite. | zulässig: Verfärbungen und feste farbige Streifen unzulässig: überwiegend verblaute Partien |
11 Fäule | unzulässig | unzulässig |
12 Bearbeitung | maßhaltig und gut gehobelt zulässig: vereinzelte ausgeflickte Stellen und kleinere Hobelfehler (z.B. leichte Aufrauhungen neben Ästen) Baumkante an der unteren Nutwange eines Profilbrettes auf einer Gesamtlänge von nicht mehr als 500 mm. Die Feder darf durch die Baumkante nicht geschwächt werden. | zulässig: Hobelfehler, soweit das Verlegen möglich ist; ausgeflickte Stellen; Baumkante, soweit die Verlegung und Stabilität nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Nicht zulässig: Nicht maßhaltig passend gehobelte Ware |